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KFZ Service und Reparatur

Die Dienstleistungen von KFZ – Werkstätten gestalten sich oft kostenintensiv und sind daher mit relativ hohen Kosten für den Kunden verknüpft. Insbesondere im Zuge von Reparaturen oder Wartungsarbeiten treten oft Missverständnisse zwischen dem ausführenden Unternehmen für den KFZ Service und Reparatur, wie der Maroltingergarage Diskont- Tankstelle und dem jeweiligen Kunden auf. Im Fokus dessen stehen primär Dissonanzen bezüglich vermeintlich unangemessen hoher Arbeits- oder Reparaturkosten.

Verbraucher sollten zur Vermeidung dieser Differenzen unbedingt einen Pauschalpreis für die vorzunehmende Reparatur mit dem Unternehmen vereinbaren. Eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist zwingend als bindend zu betrachten. Demnach kann der Dienstleister lediglich vereinzelt, im Falle eines eventuell situativ erforderlich werdenden Mehraufwandes, einen Aufschlag in Rechnung stellen. Generell werden diese theoretischen Aspekte im Vorfeld durch den Mechaniker abgeklärt. 

Derartige Festpreisangebote lassen demnach generell keine Kostenabweichungen zu. Die Werkstätten sind für ein Intervall von 3 Wochen gesetzlich an die individuelle Vereinbarung mit dem Kunden gebunden.  

Keine Verpflichtungen oder Bindungen impliziert ein Kostenvoranschlag. Daher ist der Kunde laut des Zentralverbandes Deutsches (ZDK) dazu angewiesen eine Abweichung von maximal 20 % nach oben in diesem Kontext verbindlich zu akzeptieren. Zudem muss die Werkstatt Verbraucher im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten angesichts objektiv zu erwartender erheblicher Mehrkosten, in Relation zum ursprünglichen Kostenvoranschlag, informieren.

Demgegenüber muss der Verbraucher grundsätzlich nicht die Kosten für Arbeiten bzw. Reparaturen tragen, welche ohne Auftrag des Kunden vorgenommen worden sind. In diesem Fall sollte der Konsument eindringlich den Rückbau des Fahrzuges in den ursprünglichen Zustand einfordern. Ist dieser nicht umzusetzen, muss die Forderung durch den Dienstleister für KFZ Service und Reparatur finanziell beglichen werden. Die Rechnung ist von der jeweiligen Wertsteigerung des Autos abhängig, die durch die Arbeiten bzw. die Modifikationen herbeigeführt worden sind.  

Hat die Firma lediglich vereinbarte Leistungen am Wagen durchgeführt, ist die Rechnung stets zu bezahlen. Verringert der Kunde die Bezahlung oder verweigert diese vollständig, ist der Dienstleister gesetzlich dazu berechtigt den PKW als Pfandgabe einzuziehen und im Anschluss zu verwahren.

Dieses Vorgehen sollte unbedingt durch eine Zahlung unter Vorbehalt vermieden werden. Diese Praxis erhält die Ansprüche des Verbrauchers vollständig. Daher werden diese nicht durch das Begleichen der Forderung unter Vorbehalt verwirkt. Bedeutsam ist dabei ein entsprechender Vermerk auf der individuellen Rechnung, der diese unter allen Umständen ergänzen muss.

Lassen sich Streitigkeiten oder Differenzen wegen der Rechnung nicht umgehen, sollten verärgerte Kunden unentgeltlich die Leistungen der Schiedsstellen der KFZ-Innung in Anspruch nehmen. Deren Entscheidungen besitzen verbindlichen Charakter für sämtliche Mitgliedsbetriebe. Eine kostenintensive Klage vor Gericht ist in den meisten Fällen deshalb nicht erforderlich. Im Durchschnitt führt die Schiedsstelle auf diesem Weg rund 90 aller Inanspruchnahmen zu einer konstruktiven und nachhaltigen Einigung zwischen den Parteien herbei.


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